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Neue Landesverordnung zur Begrenzung von Mieterhöhungen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will den Anstieg der Mieten in einer Reihe von Kommunen auch in den kommenden fünf Jahren begrenzen. Eine von der Landesregierung beschlossene neue Verordnung stuft mit dem Rhein-Pfalz-Kreis erstmals auch einen Landkreis als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ein, wie das Mainzer Finanzministerium am Mittwoch mitteilte. Dort sowie in den Städten Mainz, Ludwigshafen, Speyer und Landau dürfen Mieten bei bestehenden Verträgen um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden. Die Einschränkungen gelten bis 2029.

Im Gegensatz zur bisher gültigen Fassung der sogenannten Kappungsgrenzenverordnung ist die Stadt Trier nicht mehr von den Regelungen betroffen. Dort hat sich einem vom Land beauftragten Gutachten zufolge die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.

Nach geltendem Recht dürfen Vermieter von frei finanzierten Wohnraum die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Regionen mit Wohnungsmangel soll ein niedrigerer Grenzwert die Mieter besser schützen.