Eine am 1. August neu gegründete „AfD-Ratsfraktion Chemnitz“ ist nach Angaben der Stadtverwaltung Chemnitz ohne rechtlichen Anspruch. Die Neugründung sei daher unwirksam, teilte die Stadtverwaltung am Dienstag in Chemnitz mit. Dies habe auch eine Prüfung der Landesdirektion Sachsen ergeben.
Zwölf ehemalige Mitglieder der AfD-Stadtratsfraktion hatten eine zweite Fraktion gegründet. Auslöser war ein Machtkampf innerhalb der AfD, der zum Zerbrechen der ursprünglichen Gruppe geführt hatte.
„In der Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass die neu gegründete ‘AfD-Ratsfraktion Chemnitz’ und die weiterhin bestehende AfD-Stadtratsfraktion mit drei Mitgliedern eine deutliche politische Homogenität in der Zielsetzung aufweisen“, heißt es. Nach Überzeugung der Stadt Chemnitz liegt „keine zulässige Fraktionsabspaltung“ vor. Der Neugründung der AfD-Ratsfraktion hätten keine inhaltlichen oder politischen, sondern ausschließlich persönliche Differenzen zugrunde gelegen.
Die Stadt gehe davon aus, dass der Austritt das Ziel hatte, getroffene Gerichtsentscheidungen zum Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes zu umgehen und einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.
Die ausgetretenen Stadtratsmitglieder gehörten nun keiner Fraktion mehr an. Als fraktionslose Stadtratsmitglieder hätten sie keinen Anspruch auf Fraktionsfinanzierung.