Nach Stadtpark-Urteil: Richterverein verurteilt Hetze gegen Richterin

Nach dem sogenannten „Stadtpark-Urteil“ hat sich der Hamburgische Richterverein bestürzt über „unerträgliche Hetze“ in sozialen Medien gegen die Vorsitzende Richterin der Kammer gezeigt. Es seien nicht hinnehmbare persönliche Angriffe, dabei werde „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen und der Wunsch geäußert, sie möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden“, teilte der Richterverein am Mittwoch mit. Er nannte das Vorgehen in den sozialen Medien einen gezielten Angriff auf den Rechtsstaat. Alle staatlichen Stellen müssten solchen Verhaltensweisen entschlossen entgegentreten.

Im Prozess um die mehrfache Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark im September 2020 hatte das Hamburger Landgericht am Dienstag neun junge Männer zu Haftstrafen verurteilt - in einem Fall ohne Bewährung, in vier Fällen zur Bewährung sowie in vier Fällen zur Vorbewährung. Bei einer Vorbewährung ist nach sechs Monaten über eine Bewährung zu entscheiden. Einen zehnten Angeklagten sprach es frei, ein elfter Angeklagter war bereits im April freigesprochen worden.

Die „hatespeeches“ in den sozialen Medien seien „einseitige Polemik“, verfasst ohne Hintergrundkenntnis zum Fall, beklagte der Richterverein. Verurteilungen zu Jugendstrafen mit Bewährung seien „eine der schärfsten Sanktionen des Jugendrechts“, in den Hasskommentaren würden sie „als Freisprüche bezeichnet“. „Gänzlich unerträglich“ seien die Aufrufe zur Gewalt gegen die Richterin. Diese seien zudem von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägt.

Der Richterverein nannte die Angriffe auf die Person der Richterin „einen perfiden und beschämenden Versuch der Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen und zur Einschüchterung der Richterschaft insgesamt“. Die Richterin habe in einem „schwierigen Fall die ihr nach dem Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllt“. Die Kammer habe eine Vielzahl von Beweisen erhoben und sei zu einem differenzierten Urteil gelangt.

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