Der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein hat sich gegen eine Klage gegen das Planungsvorhaben des Segeberger Abschnitts der A20 entschieden. Die Planung des Autobahnabschnitts lasse zwar aus Naturschutzsicht weiterhin zu wünschen übrig, weise aber Verbesserungen auf, teilte der Nabu am Freitag mit. „Die massive Umwelt- und Klimaschädlichkeit der A20 bleibt unbestritten. Daran ändern auch die nun vorgesehenen Schutz- und die Ausgleichsmaßnahmen nichts grundlegend“, erklärte Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender der Nabu Schleswig-Holstein.
So sehe die Planung zwar unter anderem 13 Querungshilfen für Fledermäuse vor, diese seien aber teils an ungeeigneten Stellen. Klare und eindeutige Verstöße gegen Rechtsvorschriften könne der Nabu jedoch nicht mehr erkennen. Der Verband wolle nur dann von seinem Klagerecht Gebrauch machen, wenn dies zielführend erscheint. Zur Durchsetzung seiner politischen Forderungen gäbe es besser geeignete Mittel.
Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU): „Das heißt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zehn Kilometer langen Segeberg-Abschnitt sofort vollziehbar ist, wenn keine anderweitigen Klagen gegen den Sofortvollzug eingehen. Da die Klagefrist für potenzielle weitere Kläger aber erst Ende Mai endet, werden wir auch erst dann letzte und vollständige Gewissheit haben.“ Der Nabu und der Verkehrsminister wollen in weiteren Gesprächen über mögliche Naturschutzmaßnahmen, die bisher nicht beschlossen sind, verhandeln.