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Nabu SH: Windkraftplanungen gefährden den Artenschutz

Beim Ausbau von Windkraftanlagen im Land sollten Klima- und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, appelliert der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein. Bundesrechtliche Vorgaben erforderten neue Windkraftplanungen in Schleswig-Holstein, diese werden sich nach Nabu-Ansicht negativ auf den Artenschutz auswirken, kritisierte der Nabu SH laut Mitteilung von Mittwoch.

Um wie gefordert mehr Windenergie in der Fläche unterzubringen, würden in Schleswig-Holstein aktuell unter anderem die Abstände zu Naturschutzobjekten verringert, rügte der Nabu SH. Zum Hintergrund hieß es, Schleswig-Holstein müsse sein Windenergiekontingent um etwa 50 Prozent erhöhen. Statt wie bisher einen Flächenanteil von zwei Prozent müsse das Land künftig einen Anteil von 3,1 Prozent an Windenergie-Vorranggebieten planerisch ausweisen.

Laut Nabu werde beispielsweise der Mindestabstand zu Brutplätzen von Großvogelarten wie Seeadler oder Schwarzstorch verringert – statt 3.000 sollen es künftig nur noch 2.000 Meter sein. Auch werde der bisher geltende 100-Meter-Abstand zu Wäldern künftig nicht mehr eingehalten, wodurch es vermehrt zur Tötung von Fledermäusen kommen werde. Als schmerzhaft für den Naturschutz bezeichnete der Nabu SH auch die grundsätzliche Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windkraft.

Positiv wertete er, dass die Abstände zu Brutplätzen von Seeadler und Rotmilan nicht pauschal auf 500 Meter verkürzen würden, wie der Bund es gefordert hatte. Zudem bleibe das Seeadlerdichtezentrum in Teilflächen der Kreise Plön, Ostholstein und Segeberg als Tabubereich für Windkraft bestehen. Auch in Wiesenvogelschutzgebieten dürfe keine Windkraftanlage errichtet werden. Nicht nur Naturschutzgebiete und EU-Vogelschutzgebiete, sondern auch sämtliche FFH-Gebiete blieben frei von Windkraftanlagen, wenn auch die Abstände zu diesen verringert würden, hieß es.

Besonders positiv sei, dass die Windkraftentwicklung weiterhin über die Regionalplanung landeseinheitlich gesteuert werde, anstatt sie, wie in mehreren anderen Bundesländern, der kommunalen oder Bezirksebene zu überlassen. Zwar habe der Bund den Kommunen das Recht eingeräumt, neben den in den Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebieten auch weitere Windenergiegebiete auszuweisen, sie müssten sich dabei aber an die gleichen Kriterien halten, wie sie in der Regionalplanung und im Landesentwicklungsplan festgeschrieben sind, hieß es.