Der Naturschutzbund Deutschlands (Nabu) sieht das nun in Kraft getretene UN-Hochseeschutzabkommen als überfälligen Schritt. „Wir haben zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage für die Errichtung von Meeresschutzgebieten auf der hohen See“, sagte Thorsten Werner, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Nabu, am Samstag dem WDR-Radio in Köln.
Besonders wichtig sei dabei die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. „Das heißt also, wenn größere Eingriffe in die Meeresumwelt passieren, dann muss vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden.“ Das sei ein „ganz, ganz großer Wurf.“
Gleichzeitig betonte der Nabu-Experte, dass man noch ganz am Anfang stehe. Das Abkommen sei nur effektiv, wenn es weitere Staaten bald ratifizierten. „Und das Abkommen wirklich auch ambitioniert und wirksam umzusetzen“, sagte Werner. Dazu gehöre, möglichst schnell Meeresschutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen. „Ich denke, Deutschland kann und muss hier wahrscheinlich auch eine Vorreiterrolle einnehmen.“
Wissenschaftliche Institute in Deutschland sollten Vorschläge ausarbeiten, welche Gebiete vorrangig schützenswert wären, forderte Werner. „Das heißt, dass wenn wir diese Gebiete ausweisen, auch wirklich menschliche Aktivitäten in diesen Gebieten regulieren und damit auch wirklich Rückzugs- und Hoheräume für die Arten und Lebensräume in diesen Gebieten schaffen“, erläuterte er.
Die hohe See decke mehr als 40 Prozent der Erdoberfläche ab und beherberge eine große Artenvielfalt, sagte der Nabu-Experte weiter. Damit sei dieses riesigen Gebiete für die „Gesundheit des Planeten“ von entscheidender Bedeutung, weil sie zum Beispiel das Klima regulierten. Zudem böten sie Fischereiregionen. „Schützen wir die hohe See, schützen wir zugleich auch ein Teil unserer Lebensgrundlagen“, unterstrich er.
Das vor drei Jahren beschlossene UN-Abkommen ist Samstag (17. Januar) in Kraft getreten. 145 Länder haben es bislang unterschrieben, davon 75 Staaten, darunter China, sowie die EU ratifiziert. Für den geplanten deutschen Beitritt sind zwei Gesetze erforderlich: ein Vertragsgesetz, das die Ratifizierung regelt, sowie ein Umsetzungsgesetz (Hochseeschutz-Gesetz), das deutsche Gesetze an die neuen völkerrechtlichen Vorgaben anpasst.