Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen planen mehrere Länder einen erneuten Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Auch Mecklenburg-Vorpommern werde sich der Bundesratsinitiative anschließen, teilte das Sozialministerium am Dienstag in Schwerin mit. Bereits im Vorjahr hatte es einen identischen Vorstoß unter Beteiligung von MV gegeben, der durch den Bruch der Ampelkoalition jedoch nicht mehr abschließend beraten wurde.
Das Land sehe die Einführung der Widerspruchslösung als „große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen und so im wahrsten Sinne des Wortes Leben zu retten“, sagte Gesundheits-Staatsekretärin Sylvia Grimm (SPD). So standen zum Stichtag 1. Januar 2025 deutschlandweit 8.269 Menschen auf der Warteliste für ein neues und oftmals lebensrettendes Organ, unter ihnen auch 203 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dem gegenüber stünden jedoch lediglich 1.726 Organe, die im Jahresverlauf 2024 gespendet wurden. In der Region Nord-Ost, zu der auch Mecklenburg-Vorpommern zähle, sei zudem zuletzt ein rückläufiger Trend zu erkennen gewesen. Seien es 2023 noch 196 gespendete Organe gewesen, so seien es ein Jahr später nur noch 127 gewesen, sagte Grimm weiter.
Die meisten Menschen stünden einer Spende grundsätzlich positiv gegenüber. Dennoch hätten nicht alle ihren Spendewillen auch dokumentiert. Den Angaben zufolge ist in fast 40 Prozent aller deutschlandweiten Fälle im vergangenen Jahr daher allein auf Basis eines vermuteten Willens entschieden worden, „was eine besondere Belastung der Angehörigen in ohnehin schwierigen Zeiten bedeutet“. Ein schriftlicher Wille war unterdessen nur in 12 Prozent der Fälle bekannt.
Dieser Umstand könne sich mit der Widerspruchslösung ändern, sagte Staatssekretärin Grimm. Personen würden dann grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen wurde. „Damit drehen wir die Logik gewissermaßen um und bitten Menschen, sich zwangsläufig einmal mit der eigenen Einstellung zur Organspende auseinanderzusetzen.“
Wer nicht spenden möchte, könne dies rechtssicher festhalten und bindend hinterlegen. „Wer hingegen nicht widerspricht, hilft im Ernstfall mit einer Organspende möglicherweise mehreren schwerkranken Menschen und entlastet zugleich die eigenen Angehörigen, die ansonsten die Entscheidung treffen müssen“, erläuterte Grimm.
Dass eine Widerspruchslösung dabei hilft, die Spendezahlen zu erhöhen, zeigt Ministeriums-Angaben zufolge ein Blick auf Länder wie Spanien, das regelmäßig die Statistiken zur Organspende anführt. Im Schnitt verzeichnet das Land um die 40 Organspenden pro eine Million Einwohner. Für Deutschland liegt der Wert hingegen bei rund zehn Spenden pro einer Million Einwohner.