Die Justizministerinnen von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern eine grundlegende Überarbeitung des im vergangenen Jahr eingeführten Cannabisgesetzes. Es sei sehr schwer abzugrenzen, wann überhaupt noch eine Strafverfolgung möglich sei, kritisierte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) im Anschluss an die Drei-Länder-Beratung am Freitag in Freyburg/Unstrut. Auch werde kein Rückgang des Cannabis-Konsums beobachtet.
Die Einteilung von Zonen in den Städten, in denen der Konsum erlaubt, verboten oder nur zu bestimmten Uhrzeiten untersagt ist, behindert laut Geiert die Strafverfolgung. Daher solle die für 2028 vom Bundesgesetzgeber festgelegte Überprüfung vorgezogen werden.
Obwohl die Strafbarkeit des Cannabiskonsums und -handels ausdrücklich im Gesetz stehe, sei so eine Strafverfolgung kaum mehr möglich. Geiert und ihre ebenfalls christdemokratischen Ressortkolleginnen Beate Meißner aus Thüringen und Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt nannten es nicht akzeptabel, dass eine solche Situation in einem Rechtsstaat eintritt.
Laut Gesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen. Geiert kritisierte, die zulässigen Mengen ermöglichten kaum noch eine Unterscheidung von Konsumenten und Straßenhändlern. Auch sei etwa Ermittlern die Telefonüberwachung in vielen Fällen nicht mehr erlaubt.
Meißner erklärte, die drei Länder wollten in eine Diskussion über Änderungsbedarf an dem Gesetz einsteigen. Zeitvorgaben für die geforderten Änderungen machten sie nicht.