Das Bistum Münster hat eingeräumt, im Zusammenhang mit der 2022 veröffentlichten unabhängigen Studie über sexuellen Missbrauch Datenschutzrechte verletzt zu haben. Damit werde eine Entscheidung des interdiözesanen Datenschutzgerichts in Bonn akzeptiert, teilte das Bistum am Dienstag mit. Das Kirchengericht hatte demnach Ende vergangenen Jahres der Beschwerde einer von Missbrauch betroffenen Person recht gegeben. Sie warf dem Bistum Münster vor, Akten zur sogenannten Anerkennung des Leids ohne Rechtsgrundlage und ohne datenschutzrechtlich korrekte Anonymisierung Wissenschaftlern der Universität Münster zur Verfügung gestellt zu haben.
Für die Erstellung der 2019 in Auftrag gegebenen Studie über den sexuellen Missbrauch im Bistum hatte die Interventionsstelle der Diözese den beauftragten Wissenschaftlern die entsprechenden Akten, darunter auch die zur Anerkennung des Leids, zugänglich gemacht. Darin waren nach Bistumsangaben personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Kontodaten und alle sonstigen personenbezogenen Hinweise geschwärzt worden.
Bei der Veröffentlichung der Studie wählten die Wissenschaftler der Universität Münster diesen Fall als ein Beispiel. Die betroffene Person legte daraufhin Beschwerde ein. Nach Einschätzung des Datenschutzgerichts hätten auch die Schilderungen der vom sexuellen Missbrauch betroffenen Person insoweit geschwärzt werden müssen, als keine individuellen Schilderungen der eigentlichen Taten in den Akten hätten gefunden werden dürfen, wie es hieß.
Das Bistum übernahm die Verantwortung für das Vorgehen in dem Fall. Alternative Wege, wie etwa der eines Anschreibens an alle Betroffenen mit der Bitte um Abgabe einer Einwilligungserklärung seien damals erwogen, aber nicht als zielführend angesehen worden, erklärte die Diözese. Insbesondere habe es die Befürchtung gegeben, auch ein solches Vorgehen könne retraumatisierend sein.
Die Entscheidung des interdiözesanen Datenschutzgerichts habe nun deutlich gemacht, dass für künftige Forschungsvorhaben im Kontext der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und auch für die Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission die Perspektive der Betroffenen in der Abwägung zum Aufarbeitungsinteresse künftig noch stärker handlungsleitend sein muss, hieß es weiter. Das Bistum hat nach eigenen Angaben die betroffene Person um Entschuldigung gebeten und ihr eine Entschädigungszahlung angeboten.