Betroffene sexualisierter Gewalt haben im vergangenen Jahr von der katholischen Kirche in Deutschland mehr als 16,5 Millionen Euro als Anerkennung ihres Leids zuerkannt bekommen. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) habe damit seit ihrem Bestehen über Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 93,2 Millionen Euro entschieden, teilte die UKA in Bonn bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts für 2025 mit.
Im vergangenen Jahr hat die Kommission laut eigenen Angaben bei 249 Erst- und Folgeanträgen auf Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 7,7 Millionen Euro entschieden. Zudem erkannte sie für 114 Anträge, die mit neuen Informationen nochmals vorgelegt wurden, Betroffenen fast 3,5 Millionen Euro zu. Hinzu kamen weitere 5,4 Millionen Euro in 304 Widerspruchsverfahren.
Rückgang der Eingänge zeigt Trend bei Missbrauchsanträgen
Bislang hätten sich 2.978 Betroffene sexualisierter Gewalt mit 3.084 Erst- und Folgeanträgen an die UKA gewandt, teilte die Kommission weiter mit. Zusätzliche Anträge und Widersprüche einbezogen ergebe dies aktuell 4.693 Vorgänge. 2025 habe über rund 86 Prozent aller eingereichten Vorgänge entschieden werden können. Im Vorjahr habe diese Quote bei gut 77 Prozent gelegen.
Im Bericht 2025 waren 688 Vorgänge noch nicht entschieden, wie es weiter hieß. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 998. Die Zahl der eingegangenen Erstanträge habe 2025 mit 186 ihren bisherigen Tiefststand erreicht. Damit setze sich ein Trend fort: Im Jahr 2021 seien es 1.565 Erstanträge gewesen, im Jahr 2024 noch 349.
