Bei der Anerkennung von Missbrauch in der katholischen Kirche lehnt das Erzbistum Paderborn weiterhin außergerichtliche Verständigungen ab. Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen würden das etablierte Anerkennungsverfahren delegitimieren und beschädigen, erklärte das Erzbistum am Dienstag und verwies auf einen Frage- und Antwortkatalog auf der Internetseite des Bistums zu den verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten für Betroffene.
Bei außergerichtlichen Einigungen würde es letztlich auch an einer unabhängigen dritten Instanz fehlen, erklärte das Erzbistum. Die Bischöfe kämen dadurch erneut in die Rolle, letztendlich von Fall zu Fall über die Art und die Höhe einer Zahlung zu entscheiden. Daher vertrete das Erzbistum Paderborn die Position, die Entscheidungsfindung weiterhin und auch zukünftig einer unabhängigen dritten Instanz zu überlassen, wie sie im Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen sowie bei staatlichen Prozessen beziehungsweise Gerichtsverfahren gegeben sei.