Artikel teilen:

Ministerium verteidigt Wasserentnahmeverbote

In 30 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs haben die Behörden in diesem Jahr die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen eingeschränkt. Feste, landesweit einheitliche Grenzwerte für solche Verbote gebe es im Südwesten allerdings nicht, teilte das Umweltministerium in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Die zuständigen Wasserbehörden entschieden vor Ort nach eigenem Ermessen.

Die Bewertung der Behörden stützt sich den Angaben zufolge auf verschiedene Faktoren wie Wasserstand, den Abfluss, die Temperatur und den Sauerstoffgehalt der Gewässer. Auch die Wetterprognose und lokale Beobachtungen fließen in die Entscheidung ein. Zahlen darüber, wie oft gegen die Verbote verstoßen wurde, liegen dem Ministerium nicht vor. Informationen über verhängte Bußgelder werden ebenfalls nicht zentral erfasst.

Das Ministerium hält auch pauschale Verbote für das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen für gerechtfertigt. Zwar sei die einzelne entnommene Menge gering, in der Summe könnten aber auch viele kleine Entnahmen die Ökosysteme der bereits geschwächten Gewässer zusätzlich belasten. Derzeit erprobt die Landesanstalt für Umwelt einen neuen „Niedrigwasser-Monitor“, der den Behörden als fachliche Orientierung dienen soll. (2997/21.11.2025)