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Ministerium kann Förderung politisch aktiver Vereine nicht beziffern

Die baden-württembergische Landesregierung hat keinen vollständigen Überblick, welche gemeinnützigen Organisationen finanzielle Förderungen vom Land erhalten. Das Finanzministerium erklärte in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Antrag der AfD-Landtagsfraktion, dass das Merkmal der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe von Förderungen nicht statistisch erfasst werde. Daher lägen keine Zahlen vor.

Eine Aufstellung der Fördersummen für einzelne Organisationen wie „Omas gegen Rechts“ oder „Correctiv“ sei „mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten“, hieß es. Ebenso wenig werde erfasst, welche Empfänger öffentlicher Gelder zu Demonstrationen gegen Parteitage aufrufen. Des Weiteren fehlten Informationen dazu, wie viele Organisationen ihren Status als gemeinnützig wegen parteipolitischer Betätigung verloren haben.

Hintergrund der Anfrage ist die Kritik der AfD, dass mit Steuergeldern politische Kampagnen gegen ihre Partei finanziert werden könnten. Die Fraktion verwies auf Fälle, in denen Initiativen zu Protesten gegen AfD-Parteitage aufgerufen hätten.

Laut Ministerium besteht für zivilgesellschaftliche Organisationen grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur politischen Neutralität. Sie könnten sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Die Behörden prüften jedoch, ob die bewilligten Mittel für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Zweckentfremdung könne zur Rückforderung der Gelder führen. Demonstrationen gegen Parteitage bewerte die Regierung generell nicht, da diese vom Versammlungsrecht geschützt seien. (2921/14.11.2025)