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Minister verteidigt Vorgehen der Justiz nach Wittlicher Tötungsdelikt

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) sieht beim Vorgehen der deutschen Justiz nach einer tödlichen Messerstecherei in Wittlich keine Fehler. Bis zu dem umstrittenen Freispruch des angeklagten US-Soldaten durch ein amerikanisches Militärgericht auf der Air Base in Spangdahlem habe es bei den Staatsanwaltschaften keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der US-Militärjustiz gegeben, sagte er am Donnerstag im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags. Mertin kündigte an, mit den Staatsanwaltschaften im Land zu beraten, ob Strafverfahren gegen amerikanische Militärangehörige auch künftig automatisch an die US-Behörden abgegeben werden.

Nach dem geltenden Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut könne die deutsche Justiz die Strafverfolgung zwar in bestimmten Fällen an sich ziehen. Dies müsse aber auch künftig die Ausnahme bleiben, sagte der Minister. Ansonsten würde der Staatsvertrag mit den USA ausgehebelt: „Das führt zu erheblichen Verwicklungen auf diplomatischen Wegen.“

Ein 28-jährige Wittlicher war im August 2023 am Rande des Volksfestes „Säubrennerkirmes“ in eine Auseinandersetzung mit zwei US-Soldaten geraten und mit einem Messer tödlich verletzt worden. Die beiden Amerikaner waren vom Tatort geflohen, konnten aber von Zeugen identifiziert werden. Einer der beiden räumte die Tat bei einer Vernehmung durch deutsche und amerikanische Kriminalbeamte zunächst ein und wurde auf der US-Air Base in Spangdahlem unter anderem wegen „unbeabsichtigten Mordes“ vor ein Militärgericht gestellt.

Die Jury sprach den Bediensteten des Luftwaffen-Bodenpersonals im Oktober 2024 allerdings frei, ohne die Entscheidung näher zu begründen. Das Geständnis war von der Richterin nicht als Beweismittel zugelassen worden, gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich. US-Behördenvertreter hätten die Entscheidung mit „ermittlungstaktischen Fehlern“ bei der Vernehmung begründet, berichtete Mertin. Der Soldat sei nicht korrekt darüber informiert worden, dass er nach dem Tod des Opfers nicht mehr wegen Körperverletzung, sondern wegen eines Tötungsdelikts vernommen wurde. Nach Überzeugung der deutschen Behörden ist es bei der Befragung zu keinen Fehlern gekommen.

Vor Beginn der Ausschusssitzung hatten am Donnerstagnachmittag rund zwei Dutzend Menschn gegen den Ablauf des Militärprozesses demonstriert. Sie skandierten Losungen wie „Gerechtigkeit für Micha!“ oder „Deutsches Land, deutsches Recht!“.