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Mindeststrafen für Kinderpornografie-Delikte abgesenkt

Auch Warnungen vor Nacktfotos können strafrechtlich verfolgt werden. Der Bundesrat hat nun eine gesetzliche Anpassung beim Besitz kinderpornografischer Inhalte gebilligt. Es soll die Justiz auch entlasten.

Die Mindeststrafen für den Besitz kinderpornografischer Inhalte werden abgesenkt. Am Freitag billigte der Bundesrat das entsprechende Gesetz. Das Verbreiten kinderpornografischer Inhalte wird nun mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten, der Besitz und das Abrufen mit drei Monaten Freiheitsentzug geahndet. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt unangetastet.

Hintergrund für die Reform ist fehlende Flexibilität bei der Strafverfolgung. So gibt eine Vielzahl von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung von 2021 offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten – so wie es Experten prognostiziert hatten. In vielen Fällen sei von den Gerichten die Mindeststrafe als unverhältnismäßig und nicht schuldangemessen bewertet worden.

Dabei geht es nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben. Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassen-Chat hinweisen, um andere Eltern davor zu warnen und es aus dem Verkehr zu ziehen.