Ihr Mindestlohn ist deutlich höher als der allgemeine in Deutschland. Auch in den kommenden beiden Jahren soll die Lohnuntergrenze in der Pflege steigen. Eine gute Nachricht für die 1,3 Millionen Beschäftigten.
Beschäftigte in der Altenpflege können auch in den kommenden beiden Jahren mit einem höheren Mindestlohn rechnen. Die zuständige Pflegekommission schlug am Dienstag in Berlin vor, den Mindestlohn in zwei Schritten zum 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027 zu erhöhen, wie Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium mitteilten. Dies entspricht bei einer Laufzeit vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2028 jeweils einer Erhöhung um 2,6 Prozent.
Die Pflegekommission empfiehlt weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser zusätzliche Urlaub soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Der Pflegemindestlohn gilt für die Beschäftigten in den stationären, wie auch in den ambulanten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege in Deutschland. Die aus acht Personen bestehende Kommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung für seine Entwicklung vor.
Konkret sollen Pflegehilfskräfte ab Juli nächsten Jahres 16,52 Euro (jetzt 16,10 Euro) verdienen. Im Juli 2027 steigt der Lohn dann auf 16,95 Euro. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten ab kommendem Sommer 17,80 Euro (jetzt 17,35 Euro) und 18,26 Euro ab Juli 2027. Pflegefachkräfte verdienen ab Juli 2026 mindestens 21,03 Euro (jetzt 20,50 Euro). Ab Juli 2027 sind es 21,58 Euro. In der stationären und ambulanten Altenpflege arbeiten mehr als 1,3 Millionen Menschen, viele von ihnen in Teilzeit.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte dazu, gute Löhne seien zentral, damit sich auch in Zukunft Menschen gern für den Pflegeberuf entschieden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte hätten sich in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: “Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau.”
Die Arbeitgeberseite im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte eine “moderate Erhöhung”, die staatspolitische Verantwortung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dokumentiere. Auch die Arbeitgeberseite des Deutschen Caritasverbands sprach von Augenmaß. Die Caritas-Mitarbeiterseite erklärte dagegen, die Verhandlungen seien schwierig gewesen: “Gegen den Widerstand aller Arbeitgebervertreter waren nur leichte Steigerungen durchsetzbar.”
In Deutschland gibt es auch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Diese sogenannte Lohnuntergrenze liegt seit Januar 2025 bei 12,82 Euro. In der Pflege gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Hier gibt es seit 2010 einen eigenen Mindestlohn, um die Arbeitsplätze in der Altenpflege attraktiver zu machen. Seit 2015 gilt dieser Mindestlohn auch für die ambulante Krankenpflege.