Artikel teilen:

Altenpflege: Mindestlöhne sollen in zwei Schritten steigen

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren von der geplanten Erhöhung der Pflegemindestlöhne. Das gibt den Einrichtungen künftig verlässliche Planungssicherheit.

Altenpflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne und weiter neun Extra-Urlaubstage pro Jahr
Altenpflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne und weiter neun Extra-Urlaubstage pro JahrImago / Jochen Tack

Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen steigen. Das hat die Pflegekommission einstimmig beschlossen, wie Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium in Berlin mitteilten. Für Pflegehilfskräfte wird demnach in zwei Schritten bis zum Juli 2027 eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde vorgeschlagen. Damit steigen die Lohnuntergrenzen insgesamt um rund 5,3 Prozent.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Kommission zudem weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Empfohlen wird eine Laufzeit bis zum 30. September 2028.

Altenpflege: 1,3 Millionen unter Pflegemindestlohn

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten laut Ministerium in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte, sie begrüße die aktuelle Empfehlung der Pflegekommission: „Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und die ganze Pflegebranche.“

Mindestentgelt in der Altenpflege sorgt für Planungssicherheit

Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), betonte, der Beschluss gebe den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Der Anstieg des Mindestlohns muss nun noch per Verordnung vom Arbeitsministerium beschlossen werden.