Drei junge belgische Musliminnen sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert. Wie das Gericht in Straßburg feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit.
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Menschenrechtsgerichtshof stützt Kopftuchverbot in Belgien
Das Kopftuchverbot an einer Schule in Belgien ist rechtens. Das hat der Menschengerichtshof entschieden. Geklagt hatten drei Eltern für ihre Töchter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das Kopftuchverbot an einer Schule in Belgien ist rechtens (Symbolbild)Imago / Gerhard Leber