Drei junge belgische Musliminnen sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert. Wie das Gericht in Straßburg feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit.
Hintergrund des Streits war ein Beschluss des öffentlichen Schulträgers im Norden Belgiens von 2009, der das Tragen auffälliger religiöser Zeichen im Rahmen schulischer Aktivitäten untersagte, ausgenommen im Religionsunterricht. Die Eltern der Klägerinnen hatten der betreffenden Ordnung der weiterführenden Schule zugestimmt, waren dann aber im Namen ihrer Töchter gegen das Verbot vorgegangen. In erster Instanz bekamen sie Recht; ein Berufungsgericht in Antwerpen hob das Urteil jedoch auf.