In Deutschland ist sie längst abgeschafft, aber in vielen Ländern gibt es sie noch: die Todesstrafe. Zum Welttag gegen diese Form von Bestrafung plädiert der Menschenrechtsbeauftragte für eine weltweite Abschaffung.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), wertet die Todesstrafe als “unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung”. Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober erklärte Castellucci, die Strafe stehe für die endgültige Verleugnung der menschlichen Würde und verletzte das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben. Gemeinsam mit Partnern in der Europäischen Union und bei den Vereinten Nationen setze sich Deutschland für ihre Ächtung und endgültige Abschaffung ein.
Nach Angaben von Amnesty International wurden im Jahr 2024 mindestens 1.518 Menschen hingerichtet – so viele wie seit 2015 nicht mehr. Viele dieser Menschen hätten mit ihrem Leben bezahlt, weil sie sich für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hätten, so der Menschenrechtsbeauftragte.
Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik mit der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 abgeschafft; in der DDR erfolgte die Abschaffung 1987.