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Memorium Nürnberger Prozesse bekommt digitales Lernspiel

Das Memorium Nürnberger Prozesse bekommt im nächsten Jahr ein App-basiertes Lernspiel, ein sogenanntes Serious Game, das die Dauerausstellung künftig in den digitalen Raum erweitert. Es soll ein authentisches und glaubwürdiges, aber auch unterhaltendes Lernerlebnis schaffen, teilte die Stadt Nürnberg mit. Im Memorium geht es um das Gerichtsverfahren gegen NS-Kriegsverbrecher vor dem Militärgerichtshof, die Nachkriegsprozesse sowie deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts. In dem Spiel werden unter anderem Fragen aufgeworfen, mit denen sich die Verantwortlichen auseinandersetzen mussten.

So gehe es darum, was ein fairer Prozess ist, wer mögliche Täter von Kriegsverbrechen anklagen darf und welche Rolle Opfer vor Gericht spielen sollen. Nutzer stoßen während des Spielens auf die Einschätzungen und Ideen realer historischer Personen wie beispielsweise des Chefanklägers Robert H. Jackson sowie auf historische Quellen. „Diese helfen ihnen, die nötigen Entscheidungen zu treffen. Außerdem werden die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen, auch am Beispiel von aktuellen internationalen Strafgerichtshöfen, erklärt“, heißt es weiter. Ziel sei es, die moralischen und politischen Dilemmata zu erkennen, die beim Aufbau eines internationalen Gerichts entstehen, und die eigene ethische Haltung zu reflektieren.

Das Spiel soll ab Ende 2025 als mobile App in deutscher und englischer Sprache verfügbar sein. Es richte sich primär an Einzelbesucher, parallel entstehe aber auch ein Bildungsprogramm für Schulklassen. Neben der Nutzung vor Ort werde es auch über App-Stores öffentlich zugänglich sein. Entwickelt wird das Spiel von einem wissenschaftlichen Team des Memoriums gemeinsam mit den Berliner Game-Producern von Playing History. Es entsteht in Kooperation mit dem Fritz-Bauer-Institut, dem Haus des Spiels sowie den Studiengängen Game Design und Mediendesign der Hochschule Fresenius. Das Projekt wird von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und dem Bundesfinanzministerium gefördert. (00/3833/03.12.2024)