Die Zahl der beim Bundesverwaltungsgericht eingegangenen Vereinsverbotsverfahren ist im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2023 seien 15 Klagen eingegangen, teilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig mit. Im Vorjahr waren es lediglich zwei Klagen. Die durchschnittliche Dauer der betreffenden Verfahren betrug 23 Monate und zwei Tage. Das oberste Verwaltungsgericht ist bei Vereinsverbotsverfahren in erster und letzter Instanz zuständig.
Im vergangenen Jahr sank den Angaben zufolge die Gesamtzahl der Verfahrenseingänge mit 977 geringfügig um 0,3 Prozent gegenüber 2022. Die Zahl der Erledigungen stieg dagegen um 5,3 Prozent auf 1.027 (2022: 975). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren, wie Klagen gegen die Planung und den Ausbau von wichtigen Verkehrswegen. Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren lag mit 539 deutlich unter der Vorjahreszahl (2022: 589).
In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben gingen 2023 mit 52 mehr als doppelt so viele Klagen ein wie im Vorjahr (2022: 23). Das Bundesverwaltungsgericht ist den Angaben zufolge in erster und letzter Instanz für diese Verfahren zuständig. Die durchschnittliche Dauer der erstinstanzlichen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte verkürzte sich gegenüber dem Vorjahr um zwei Monate auf zehn Monate und 17 Tage.