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Mehr Gemeinsamkeit zum Jubiläum

Rheinische und westfälische Landeskirchen unterzeichnen Erklärung mit Bistum Essen

BIELEFELD/ESSEN – Künftig wollen die rheinische und die westfälische Landeskirche mit dem Bistum Essen mehr Aufgaben gemeinsam angehen. „Wir wollen die Herausforderungen zusammen bearbeiten, die sich unseren Kirchen in gleicher Weise stellen“, heißt es in der Erklärung „Ökumenisch Kirche sein“, die in Essen vom rheinischen Präses Manfred Rekowski, dem westfälischen Vizepräsidenten Albert Henz und dem Essener Bischof Franz-Josef Overbeck unterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich die Kirchen zu einem stärkeren Austausch, zu gegenseitigen Einladungen und zu einem gemeinsamen Auftreten.
Die Vereinbarung sieht einen regelmäßigen Austausch über die Reformprozesse in den Kirchen vor. Zudem soll in den Bereichen sozialer Verantwortung wie der Arbeit mit Flüchtlingen und im Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit noch enger zusammengearbeitet werden. Auch beim Austausch mit dem Judentum sowie dem Dialog mit Muslimen soll es mehr Gemeinsamkeiten geben.
Die Kirchengemeinden werden in der Erklärung dazu aufgerufen, die ökumenische Zusammenarbeit „als Entlastung und gegenseitige Ermutigung wahrzunehmen“. So könne eine gemeinsame Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern vereinbart und pastorale Schwerpunkte miteinander abgestimmt werden. Das Bistum Münster werde zu Pfingsten eine ähnliche Vereinbarung mit den beiden Landeskirchen unterzeichnen, hieß es.
Der Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, Albert Henz, erklärte nach der Unterzeichnung, es sei mehr möglich, als in der Regel bereits getan werde. „Dankbar für die gewachsene Gemeinsamkeit wagen wir einen ökumenischen Perspektivwechsel auf allen Ebenen.“
Die Kirchen stünden gemeinsam vor der Herausforderung, in einem zunehmend verweltlichtem und multireligiösen gesellschaftlichen Umfeld die kirchliche Arbeit neu auszurichten, erklären die Kirchen in dem Papier. Angesichts von Pastoralplänen und Gemeindekonzeptionen in den Kirchen solle Ökumene als gesellschaftlicher Auftrag wahrgenommen werden. epd