Im vergangenen Jahr haben sich mehr Bürgerinnen und Bürger wegen Konflikten über verweigerte Behörden-Auskünfte beschwert. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, gab am Mittwoch in Mainz bekannt, dass sich sein Büro in insgesamt 275 Fällen eingeschaltet habe. Im Jahr zuvor waren es noch 248 gewesen. Grundsätzlich hätten die meisten staatlichen Stellen allerdings die „Vorteile transparenter Kommunikation“ erkannt.
Zumeist sei es gelungen, dass die Antragsteller die begehrten Auskünfte nach einer Intervention des Landesbeauftragten erhielten. In insgesamt zehn Fällen seien allerdings Beanstandungen ausgesprochen worden, weil Ämter rechtswidrig angefragte Auskünfte verweigerten. Allein fünf davon entfielen auf Vorgänge in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Verwaltung habe nicht nur rechtswidrig Informationen zurückgehalten, sondern sich auch unkooperativ gezeigt, indem sie Vermittlungsschreiben des Landesbeauftragten „weitestgehend unbeantwortet“ gelassen habe. Daher sei auch die Kommunalaufsicht eingeschaltet worden. Bei den zurückgehaltenen Informationen handelte es sich unter anderem um Planungsunterlagen für ein umstrittenes Straßen-Ausbauprojekt im rheinhessischen Weinolsheim, deren Einsicht eine örtliche Bürgerinitiative zur Vorbereitung eines Bürgerbegehrens beantragt hatte.
Unzulässige Hürden bescheinigte Kugelmann auch dem Landesamt für Umwelt. Die Mainzer Behörde hatte einem Antragsteller mitgeteilt, von ihm begehrte Informationen zu Gewässervermessungen könnten ihm nur unter der Bedingung zugesandt werden, wenn er eine vorformulierte Nutzungsvereinbarung unterzeichne. Darin sollte er unter anderem dem Landesamt auf Anfrage Rechenschaft darüber versprechen, wie er die Daten genutzt und an wen er sie gegebenenfalls weitergegeben hätte. Solche Vorgaben seien unzulässig, stellte der Landesdatenschutzbeauftragte klar.
Das 2015 beschlossene rheinland-pfälzische Transparenzgesetz verpflichtet die Behörden im Land zu weitreichenden Auskünften auf Bürgeranfragen. Allerdings gibt es nach wie vor zahlreiche Ausschlusskriterien. Der Landesbeauftragte kann bei Konfliktfällen vermitteln, hat aber keine rechtliche Handhabe, die Herausgabe von Informationen und Unterlagen zu erzwingen.