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Mehr Beschwerden über Datenschutzverstöße in Deutschland

Beschwerden über Datenschutzverstöße haben im vergangenen Jahr zugenommen. Der Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt die Gründe dafür unter anderem im Gesundheitsbereich. Aber auch KI ist ein zentrales Thema.

Deutlich häufiger als zuvor haben sich die Menschen in Deutschland im vergangenen Jahr über Datenschutzverstöße beschwert. Laut dem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Bericht der Datenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zählte die Behörde im Jahr 2024 rund 8.670 eingegangene Beschwerden, fast 1.000 mehr als im Vorjahr (2023: 7.782). In 5.221 Fällen sei eine telefonische Beratung erfolgt, etwas weniger als im Vorjahr (2023: 5.506).

Als Arbeitsschwerpunkt nannte die Datenschutzbeauftragte für das vergangene Jahr den Gesundheitsbereich, insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA). So habe die Behörde erreicht, dass der Widerspruch gegen die ePA auf mehreren Wegen eingereicht werden könne. Specht-Riemenschneider betonte, der Einspruch der Versicherten gegen die ePA sei legitim. Dieser könne auch noch nach der bereits erfolgten Einrichtung der digitalen Akte eingereicht werden. “Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst, ob sie die elektronische Patientenakte nutzen wollen”, so die Bundesbeauftragte. Gleichzeitig erklärte sie, dass die Interventionsmöglichkeiten ihrer Behörde seit 2023 deutlich eingeschränkt seien.

Specht-Riemenschneider ging zudem auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ein. Hier habe sie sich dafür eingesetzt, dass in der KI-Netzung Grundrechte geschützt und gleichzeitig Innovationen nicht ausgebremst würden. Wichtig sei es, dass sensible Technik, etwa die Nutzung von KI zur Profilbildung zwecks der Vorhersage von Straftaten, nicht verwendet werde. Es bestehe sonst die Gefahr, dass die Gesellschaft gesteuert werde “von denjenigen, die die Technik beherrschen”. Für die Zukunft sei es wichtig, die KI-Verordnung und das Datenschutzrecht zusammenzubringen.

Als positiv bezeichnete die Datenschutzbeauftragte die im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehaltene Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Sie sehe es kritisch, dass Deutschland noch kein eigenes Transparenzgesetz erlassen habe, das etwa die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch Behörden vorschreibt. Informationsfreiheit sei aber ein wesentlicher Punkt für das Vertrauen der Bevölkerung in Staat und Demokratie, betonte Specht-Riemenschneider. “Ich glaube, dass eine Regierung für mehr und nicht für weniger Transparenz werben sollte.”