Bei der Unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei in der sächsischen Staatskanzlei sind im vergangenen Jahr insgesamt 258 Beschwerden gegen Polizisten des Freistaates eingegangen. 24 Beschwerden stammten von Polizeibediensteten selbst, die übrigen von Bürgern, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Dresden mitteilte. 2022 waren insgesamt 261 Beschwerden eingereicht worden, davon 13 von Polizeibediensteten.
Bei den 99 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ bewerteten Beschwerden (zusammen 39 Prozent) ging es unter anderem um „unangemessenes Auftreten und unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte und der Notrufaufnahme“ sowie um „kritikwürdiges Verhalten im Straßenverkehr, insbesondere beim Parken von Dienstfahrzeugen“. Weitere Punkte betrafen „unangemessenes Verhalten bei Verkehrskontrollen und bei der Unfallaufnahme“ sowie „unsensible Kommunikation“ gegenüber Betroffenen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Anzeigenaufnahmen und Zeugenanhörungen. Auch das trotz Aufforderung unterlassene Vorzeigen des Dienstausweises sei kritisiert worden.