Der Begutachtungsdienst von Kranken- und Pflegekassen warnt vor Defiziten bei der Betreuung von Pflegebedürftigen. Das betreffe vor allem die 60 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein wohnten oder von Angehörigen gepflegt würden, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Carola Engler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Heute ist es so: Wenn ein Mensch einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird er vom Medizinischen Dienst begutachtet. Die Pflegekasse prüft das und am Ende gibt es die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade mit den entsprechenden Leistungen", erläuterte Engler. "Das war's. Die Pflegebedürftigen und deren Familien werden allein gelassen. Niemand kümmert sich standardmäßig darum, wie die Situation durch Reha-Maßnahmen oder durch Physio- oder Ergotherapie stabilisiert oder verbessert werden könnte."
Pflegebedürftigkeit ist kein unvermeidbares Schicksal
Oft stelle der Medizinische Dienst dann lediglich eine immer weitere Verschlechterung des Zustands fest, bis am Ende nur noch das Pflegeheim infrage komme. "Das muss aber nicht sein", betonte Engler. "Pflegebedürftigkeit ist kein unvermeidbarer Zustand. Sie kann in vielen Fällen durch gesundheitsbewusstes Verhalten verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Und wenn die Pflegebedürftigkeit doch eingetreten ist, gibt es Möglichkeiten zu vermeiden, dass sich die Situation weiter verschlimmert."
Engler forderte, den Gutachtern des Medizinischen Dienstes einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen. Dadurch werde auch der Hausarzt eingebunden, der durch das Pflegegutachten entscheidende Informationen erhalte und dann empfohlene Therapien oder Hilfsmittel verordnen könne.
Pflegebedürftigkeit: Was Hausärzte über Patienten wissen sollten
"Wie wichtig so etwas ist, erleben meine Kolleginnen und Kollegen immer wieder: Sie treffen bei der Begutachtung zum Beispiel auf Menschen, die nicht genommene Medikamente zu Hause haben, weil sie die Einnahme wegen einer Demenz schlicht vergessen haben", sagte Engler. "Das bekommt ein Hausarzt nicht notwendigerweise mit. Aber er muss es natürlich wissen."
