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Medienrechtler blickt kritisch auf neues Mediengesetz im Saarland

Der Medienrechtler Bernd Radek warnt vor einer Schwächung des Saarländischen Rundfunks (SR) durch das von der Landesregierung geplante SR-Gesetz. Ein Direktorium mit zwei Direktorenposten einzusetzen, lasse sich nicht mit dem Selbstverwaltungsrecht der Anstalt in Einklang bringen, sagte der frühere SR-Justiziar am Donnerstag in einer Landtagsanhörung zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts. Ein solches Direktorium könne bei Konflikten Entscheidungen unverhältnismäßig verkomplizieren und zum Nachteil des SR verzögern. Dem könne eine Richtlinienkompetenz des Intendanten nicht entgegenwirken.

Der saarländische Landtag beschäftigt sich zurzeit mit einem Entwurf der SPD-Landesregierung, der das seit 2002 geltende Saarländische Medienrecht in ein Gesetz für den Saarländischen Rundfunk (SR) und
eines für den privaten Rundfunk, Online-Angebote, Presse und Landesmedienanstalt (LMS) aufteilt. So soll etwa der SR-Rundfunkrat nur noch 26 statt 38 Mitglieder haben, die Landesregierung kein Mitglied und die Landtagsfraktionen nur noch beratende Mitglieder entsenden. Im neuen Direktorium sollen neben dem Intendanten zwei weitere Personen, die die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information vertreten, den SR als Team leiten.

„Ich vertrete hier meine Auffassung und nicht die des Saarländischen Rundfunks“, betonte Radek, der Ende 2021 als SR-Justiziar in den Ruhestand ging. Die Zahl der Direktoren sei in den vergangenen Jahren von zehn auf drei reduziert worden. Es böte sich an, diesen Geschäftsbereiche zuzuweisen, was aber Aufgabe der Gremien sei, unterstrich er. Der momentane Entwurf degradiere zudem die bisherige juristische Direktorin. Eine Juristin, die den Intendanten berate, sei nicht mehr unabhängig, wenn sie in einer der beiden Direktionen tätig sei. Er plädierte dafür, dem „Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsrat“ die Struktur zu überlassen.

Eine Absage erteilte er auch der Decklung des Intendantengehalts auf etwa 180.000 Euro im Jahr – zurzeit verdient SR-Intendant Martin Grasmück 245.000 Euro. Es lasse sich trefflich darüber streiten, ob WDR-Intendant Tom Buhrow mit über 400.000 Euro ein zu hohes Gehalt beziehe, der SR bewege sich aber im Geleitzug der anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten, betonte Radek.

Radek warnte zudem davor, Radio Bremen als Vorbild für den SR zu nehmen. „Nachdem ich nicht mehr im diplomatischen Dienst der ARD tätig bin, kann ich etwas spitzer formulieren: Radio Bremen ist nicht mehr das, was man sich gemeinhin als selbstständige Landesrundfunkanstalt vorstellt.“ Der Sender habe weder eine eigene Fernsehproduktion noch eine eigene Personalabteilung. „Radio Bremen ist als Referenz ungeeignet, es sei denn, man wolle den SR in seiner Bedeutung für die ARD, für das Saarland, auf ein Landesfunkhaus reduzieren“, betonte der Jurist.