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Medienbericht: Erleichterungen für geflüchtete Familien geplant

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant einem Medienbericht zufolge weitreichende Reformen in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Unter anderem soll wie im Koalitionsvertrag angekündigt die Zusammenführung von Familien erleichtert werden, wie die „Welt am Sonntag“ am Freitag online berichtete. Zudem sollen Asylbewerber und Geduldete leichter Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das gehe aus einem Referentenentwurf zu einem Familien- und Arbeitsmarktintegrationsgesetz hervor, der der Zeitung vorliege.

Der Entwurf vom 4. September befinde sich noch nicht in einer Ressortabstimmung. Er sehe vor, dass künftig bei subsidiär Schutzberechtigten der Familiennachzug dem von anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt wird. Zudem soll die aktuell geltende Begrenzung der Personenzahl auf 1.000 pro Monat entfallen.

Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll es dem Bericht zufolge deutliche Erleichterungen bezüglich der Einreise von Verwandten geben. In dem Entwurf heiße es, dass „erstmals der Geschwisternachzug, das heißt die gemeinsame Einreise von Eltern mit Kindern zum bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, geregelt und damit wesentlich erleichtert werden“ soll.

Asylbewerber und Geduldete sollen in Deutschland per Fristenregelung eine Arbeitserlaubnis bekommen. „Wer bereits vor dem 7. Dezember 2021 nach Deutschland eingereist ist und sich geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, wird arbeiten dürfen“, heißt es dem Medienbericht zufolge in dem Gesetzentwurf. Voraussetzung soll unter anderem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sein. Ausgeschlossen von Arbeitserlaubnissen bleiben demnach Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, Personen, die eine Identitätsfeststellung „hartnäckig“ verhinderten, sowie jene, deren Asylantrag als „offensichtlich unzulässig oder unbegründet“ abgelehnt wurde.

Neben Erleichterungen sehe der Gesetzentwurf auch Verschärfungen vor, berichtet die „Welt am Sonntag“. Beispielsweise sollen Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote künftig eigene Haftgründe im Rahmen der Sicherungshaft werden. Zudem soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage verlängert werden. Darüber hinaus sei geplant, bei Abschiebungen das Betreten von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.