Mehrere überregionale Medien wehren sich gegen den Ausschluss von der Wahlparty der AfD in Thüringen am Tag der Landtagswahl. Die Berliner „tageszeitung“ („taz“) stellte gemeinsam mit dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Spiegel“ und den Tageszeitungen „Welt“ und „Bild“ am Mittwoch beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen, wie die „taz“ am Mittwoch mitteilte. Indessen bestätigte das Landgericht Erfurt auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) den Eingang eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Pressehäuser gegen den AfD-Landesverband Thüringen.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Umfragen sehen die AfD mit rund 30 Prozent als stärkste Kraft. Die „taz“ teilte mit, dass kritischer Journalismus von der AfD seit langem regelmäßig behindert werde. „Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen.“
Die AfD Thüringen bestätigte auf epd-Anfrage den Ausschluss der genannten Medien und begründete ihn damit, dass der gebuchte Veranstaltungsraum höchsten 200 Teilnehmer zulasse. Bereits Mitte/Ende Juli seien circa 50 Pressevertreter angemeldet gewesen, diese Zahl sei inzwischen noch höher. „Weil an einer geschlossenen Veranstaltung des Landesverbands Thüringen der AfD, die als Zusammenkunft der Kandidaten und Wahlkampfhelfer am Wahlabend gedacht ist, vielleicht auch einige Mitglieder, Funktionäre und Unterstützer anwesend sein sollten – und nicht nur Pressevertreter – ließ sich eine Ablehnung bestimmter Akkreditierungsersuchen leider nicht abwenden“, teilte ein Sprecher in Erfurt mit.
Im November 2023 musste die AfD Thüringen nach einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Erfurt Journalisten des ARD-Magazins „Monitor“ Zugang zu ihrem Landesparteitag gewähren (AZ: 3 O 1235/23). Zuvor hatte der thüringische Landesverband der AfD dem Team von „Monitor“ die Akkreditierung für den Parteitag verweigert.
Die AfD wird aktuell vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt. Diese Einstufung wurde im Mai vom Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt. Einzelne Landesverbände der Partei, darunter die in Sachsen und Thüringen, werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem betrachtet, nicht aber bislang die Gesamtpartei.