Artikel teilen:

Medienaufsicht: Influencer machen Werbung häufig nicht kenntlich

Internet-Influencer verstoßen laut Medienaufsicht häufig gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbe-Inhalten. „Auffällig war im Jahr 2023, dass sich viele Influencer nach wie vor schwer damit tun, ihre Werbung richtig zu kennzeichnen und von ihrem redaktionellen Inhalt erkennbar zu trennen“, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten am Donnerstag in Berlin erklärt. Demnach verdreifachte sich in diesem Jahr die Zahl der Entscheidungen über Verstöße von Influencerinnen und Influencern im Vergleich zum Vorjahr.

Bei zwölf Entscheidungen sei eine fehlende Trennung von Programm und Werbung festgestellt worden, hieß es. In sechs Fällen davon sei auch ein Bußgeld verhängt worden. Daneben holten bei einer Vielzahl von Werbeverstößen die Influencerinnen und Influencer die Kennzeichnung nach, wenn sie einen informellen regulatorischen Hinweis der Medienanstalten erhielten. In diesen Fällen komme es nicht zu einem formellen Verfahren.

Laut Regelungen des Medienstaatsvertrages muss Werbung auch in Social-Media-Angeboten als solche klar erkennbar sein und gekennzeichnet werden. Die Medienanstalten beaufsichtigen in ihrem Bundesland private Hörfunk-, Fernseh- und Telemedienveranstalter und entscheiden über die Zulassung privater Medienangebote.