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MDR muss umstrittenen Wahlwerbespot der “Partei” ausstrahlen

Vor der Wahl in Sachsen hatte der MDR sich geweigert, einen Wahlwerbespot einer Satirepartei auszustrahlen. Nun hat ein Gericht zugunsten der Partei entschieden, dass der Sender den Spot zeigen muss.

Der Mitteldeutsche Rundfunk muss einen umstrittenen Wahlwerbespot der Satirepartei “Die Partei” ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am Freitag entschieden und am Dienstag in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Der MDR hatte sich in der vergangenen Woche geweigert, die Radio-Werbung auszustrahlen, weil der Sender der Auffassung war, die Partei rufe darin zu Gewalt gegen AfD-Wähler auf.

Im Werbespot hören ein Mann und eine Frau eine fiktive Nachrichtenmeldung über die Vereidigung einer AfD-Landesregierung in Sachsen. Der Mann sagt in sächsischem Dialekt, dass die Faschisten wieder an der Macht seien. Nachdem die Frau fragt, ob man da was machen müsse, erwidert der Mann, er hole “die Knarre aus dem Keller”. Im Anschluss sind im Werbespot Schussgeräusche zu hören und das Paar, wie es offenbar vermeintliche AfD-Wähler auf der Straße als Ziele für die Schüsse auswählt. Am Ende des Werbespots sagt eine Stimme: “Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die Partei.”

Im Vorfeld von Wahlen stehen allen Parteien Sendeplätze für ihre Parteienwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk zu. Sender dürfen die Ausstrahlung verweigern, wenn die Inhalte der Wahlwerbung offensichtlich rechtswidrig sind. In Zweifelsfällen muss zugunsten der Parteien entschieden werden.

Im Fall des Werbespots der Partei “Die Partei” sei nicht von einer evidenten Strafbarkeit des Inhalts auszugehen, so das Gericht. Für eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens fehle es an der erforderlichen Ernstlichkeit, weil das Geschehen satirisch stark überzeichnet sei. Auch den Tatbestand der Volksverhetzung sah das Gericht nicht erfüllt. Weil im Schlusssatz des Werbespots klargemacht werde, dass das beschriebene Szenario nicht wünschenswert sei, könne man keine “eindeutige gutheißende Haltung gegenüber den Erschießungen (vermeintlicher) AfD-Wähler” erkennen.