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LWL: Förderanträge für Kulturprojekte bis Ende August möglich

Kulturprojekte in und aus Westfalen-Lippe können für Vorhaben im Jahr 2025 bis 31. August Förderungen bei der LWL-Kulturstiftung beantragen. Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liege auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe, teilte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am Freitag in Münster mit. Berücksichtigt würden Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Theater, Literatur, Film, Digitales und landeskundliche Forschung.

Anträge können demnach sowohl von größeren Institutionen als auch von kleineren Vereinen, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden. Der LWL empfiehlt Interessierten vorab eine Beratung, die telefonisch oder als Online-Meeting angeboten werde. So können eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Hinweise auf Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften bereits in die Antragsvorbereitung einfließen, wie es hieß.

Das Kuratorium der Stiftung werde im Dezember die Förderentscheidung über die Anträge treffen. Seit 2004 hat die LWL-Kulturstiftung den Angaben nach mehr als 460 Projekte mit rund 40,3 Millionen Euro unterstützt.