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LWL: 600 Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern verhindert

Das LWL-Inklusionsamt hat im vergangenen Jahr 600 Kündigungen von schwerbehinderten Beschäftigten verhindert. In rund 47 Prozent der Kündigungsschutzverfahren sei es gelungen, den Arbeitsplatz zu erhalten, erklärte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am Montag in Münster. Insgesamt seien 2023 bei dem Amt knapp 2.400 Zustimmungsanträge von Arbeitgebern zur Kündigung von Schwerbehinderten eingegangen – davon seien knapp 1.300 Fälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern streitig gewesen.

Der Erhalt der Stellen war laut LWL möglich, weil Fachkräfte des Inklusionsamtes die Unternehmen beraten und dabei geholfen hätten, Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Menschen mit Behinderung dort weiter tätig sein konnten. Ebenso hätten Arbeitgeber eine Förderung bekommen. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamts „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, sagte der Leiter des Amtes, Michael Wedershoven.

Schwerbehinderte Menschen haben den Angaben zufolge einen besonderen Kündigungsschutz. Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sei es, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden.

Im vergangenen Jahr schulte das Amt laut LWL außerdem knapp 3.500 Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter, Personalräte und Personalverantwortliche in 186 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht.