UK 42/2016, Theologiestudium (Seite 4: „Hochschulen erleichtern Quereinstieg ins evangelische Pfarramt“)
Sie erwähnen die Gültigkeit der auf dem Evangelisch-theologischen Fakultätentag in Münster getroffenen Entscheidungen für alle theologischen Fakultäten an den deutschen Universitäten und nennen dazu noch die „beiden theologischen Hochschulen in Wuppertal und Neuendettelsau“. Zur Vollständigkeit hätte auch die Bennenung eines weiteren Mitgliedes des Fakultätenrates beigetragen. Gemeint ist die in Oberursel beheimatete Lutherische Theologische Hochschule. Sollte die den berufsbegleitenden Masterstudiengang mit dem Abschluss M. Div. („Master of Divinity“, deutsch „Master“ der Theologie; d. Red.) anbieten wollen, so wären auch für diese Hochschule die in Münster beschlossenen Richtlinien verbindlich einzuhalten.
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