Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in Deutschland ist in diesem Jahr gleich geblieben. Frauen verdienen im Schnitt 16 Prozent weniger als ihre Kollegen.
Frauen in Deutschland haben auch 2025 deutlich weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, erhielten sie mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant bei 16 Prozent. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er 2025 bei 5 Prozent, in Westdeutschland dagegen bei 17 Prozent.
Rund 60 Prozent der Verdienstlücke lassen sich den Angaben der Statistiker zufolge durch verschiedene Merkmale erklären. “Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten”, hieß es. Das gehe in der Regel mit geringeren Löhnen einher. Hierauf seien 19 Prozent der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 Prozent des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 Prozent der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
Die verbleibenden 40 Prozent des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie 2025 pro Stunde 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 Prozent, östliche Bundesländer: 9 Prozent).
Es ist jedoch laut Statistischem Bundesamt davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als “Obergrenze” für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.