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Lösungen gegen Gewalt an Frauen in Deutschland und in der EU

Das Sexualstrafrecht ist in der Europäischen Union (EU) nicht einheitlich geregelt. Die geplante Reform ist dringend nötig. Was Deutschland und die EU von Schweden und Spanien lernen kann.

Vertreterinnen von Frauenverbänden und anderen Organisationen fordern eine einheitliche und strengere Regelung des Sexualstrafrechts für ganz Europa
Vertreterinnen von Frauenverbänden und anderen Organisationen fordern eine einheitliche und strengere Regelung des Sexualstrafrechts für ganz EuropaPixabay

„Es ist wirklich ein Skandal“, sagt Kristina Lunz, Mitbegründerin des Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) in London und Berlin. Sie meint damit die Tatsache, dass unter anderem Deutschland die Entscheidung blockiert hat, dass es zukünftig EU-weit einheitliche Standards für den Straftatbestand Vergewaltigung gibt.

Ende Januar hatten über 100 prominente Frauen einen offenen Protestbrief an Justizminister Marco Buschmann (FDP) initiiert. Darin wurde er aufgefordert, sich für die EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt einzusetzen. Einen Campact-Appell, der ein Ende der FDP-Blockade der EU-Reform forderte, hatten bis Februar rund 220 000 Menschen unterschrieben. Doch leider ohne den gewünschten Erfolg.

Uneinheitliche Regelungen

Deutschland hat sich aufgrund rechtlicher Bedenken quergestellt. Was in Europa als Vergewaltigung gilt und was nicht und wie dieses Verbrechen bestraft wird, bleibt also weiterhin uneinheitlich. Dass es dringend Handlungsbedarf gibt, zeigt die Statistik: Laut Schätzungen der UN werden jedes Jahr 1,5 Millionen Frauen in der EU vergewaltigt.

Um Millionen Frauen in der EU besser gegen Vergewaltigung zu schützen, sei die geplante Reform des Sexualstrafrechts dringend nötig, so die Expertinnen. In vielen EU-Ländern reiche ein verbales „Nein“ zum Sex nicht für eine Anklage aus. In Deutschland gilt das „Nein heißt Nein“-Prinzip seit 2016. Wenn ein Mensch keinen Sex möchte, darf sich niemand darüber hinwegsetzen.

Zum Strafbestand einer Vergewaltigung kommt es dann, wenn Spuren von Gewalt nachgewiesen werden können. Oft ist genau das aber nicht möglich. Die Konsequenz: Vergewaltiger bleiben straffrei. „Aus nationalen Studien wissen wir, dass es am Ende bei nur rund einem Prozent der Fälle zu einer Verurteilung kommt“, sagt Sylvia Haller vom Deutschen Frauenrat.

Spanien und Schweden als Vorbilder

Die von den Frauenverbänden favorisierte und weitgehendere Änderung des Sexualstrafrechts zu einer „Ja heißt Ja“- Regelung, würde eine deutliche Zustimmung zum Sex voraussetzen. Diese Regelung gilt bereits in Spanien und in Schweden. Als erstes Land in der EU hat Schweden 2018 die „Ja heißt Ja“- Regelung eingeführt. Das führte zu einem Anstieg der Verurteilungen, zeigt die EU-Statistik von 2021. „Je geringer die gesellschaftliche Akzeptanz sexualisierter Gewalt ist, desto eher steigt die Anzeigebereitschaft der Betroffenen und desto größer ist das Hellfeld“, so Bruno Urmersbach für Statista. „Die hohen Opferzahlen von Vergewaltigungen in Schweden oder auch England im Vergleich zu anderen EU-Staaten sind daher kein Beleg dafür, dass es in diesen Staaten mehr Opfer von Vergewaltigungen gibt.“ Sondern, dass sie verstärkt angezeigt werden.

 

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Kritikerinnen und Kritiker der Offensive von Kristina Lunz sagen, die Ablehnung Deutschlands sei kein Skandal, da ein solcher Beschluss nicht in die Kompetenz der EU falle. Dennoch muss es politisch weitergehen. Die geplante EU-Reform und der gesellschaftliche Diskurs darüber haben bereits eine Wirkung. Eine Auseinandersetzung mit der Tatsache ist angestoßen, dass sexualisierte Gewalt – sowohl in der EU als auch in der Kirche – ein gesellschaftliches Thema ist, das dringend Lösungen bedarf.

Nicole Richter ist Leiterin des Fachbereichs „Frauen, Männer, Vielfalt“ der Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)