Artikel teilen:

Lebenshilfe fordert Konsequenzen für Unternehmen bei Benachteiligung

Das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung soll reformiert werden. Betroffenenvertreter warten darauf schon lange. Mit den aktuellen Plänen hadern sie allerdings.

Privatunternehmen, die Menschen mit Behinderung benachteiligen, sollten aus Sicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe Konsequenzen drohen. In dieser Hinsicht bestehe bei der geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes erheblicher Nachbesserungsbedarf, erklärte der Verein am Montag in Berlin. Wenn das Gesetz nicht verbessert werde, bleibe es in großen Teilen ein zahnloser Papiertiger, klagte die Vorsitzende und frühere Bundesministerin Ulla Schmidt kurz vor dem Welttag der Menschen mit Behinderungen am Mittwoch (3. Dezember).

Der Entwurf sehe in seiner jetzigen Form keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor, kritisierte die Vereinigung. Es werde nur klargestellt, dass ein Verstoß gegen bestehende gesetzliche Vorgaben eine Benachteiligung darstelle. Betroffene könnten aber nicht darauf klagen, dass diese Benachteiligung beseitigt oder unterlassen werde. Sie könnten sie nur feststellen lassen, Konsequenzen folgten daraus nicht.

Die Lebenshilfe begrüßt hingegen, dass der Entwurf klarstelle, dass Menschen mit Behinderung künftig gegen private Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Hilfestellungen haben. Dazu zählt etwa das Anbringen einer mobilen Rampe zur Überwindung von Stufen. Im Gesetz sollten aber noch Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung ergänzt werden, forderte Schmidt.