Gesetzlich Krankenversicherte und ihre Arbeitgeber müssen sich auf weiter steigende Belastungen einstellen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für das kommende Jahr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf nun 1,7 Prozent erhöht. Die entsprechende Verordnung liegt dem “Handelsblatt” vor.
Die Beiträge steigen damit auf ein Rekordhoch. Die festgelegten 1,7 Prozent sind allerdings nur eine kalkulatorische Plangröße. Den tatsächlichen Zusatzbeitrag legt jede der 96 gesetzlichen Krankenkassen selbst fest. “Wir schließen nicht aus, dass einzelne Krankenkassen Beitragssatzsteigerungen vornehmen müssen”, sagte dazu die Vorständin des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), Anne Klemm, der Zeitung.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, kritisierte die steigenden Sozialabgaben. “Arbeit soll netto mehr Spaß machen”, sagte er der Zeitung. “Die steigenden Sozialabgaben verderben diese Freude.” Ohne ausgabensenkende Reformen bei der Kranken- und Pflegeversicherung schwinde die Akzeptanz der Sozialsysteme.
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent. Die Kassen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben; er stieg zum Jahreswechsel von 1,3 auf 1,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen auch den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Der flexible Beitrag soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern.