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Lauterbach rechnet mit Verfassungsklagen gegen Cannabis-Legalisierung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit Verfassungsklagen gegen die geplante Legalisierung des Cannabis-Konsums. Er gehe zwar von Klagen aus, aber das Gesetz werde gerichtsfest sein, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Der Bundestag stimmt in der kommenden Woche über die Reform ab. Die Innenminister der Bundesländer warnen derweil vor den Folgen der Legalisierung, was die Bekämpfung organisierter Kriminalität oder die gesundheitlichen Schäden bei jungen Menschen angeht.

Lauterbach sagte, nach 18 Monaten werde es eine Überprüfung des Gesetzes bezüglich des Jugendschutzes geben, nach zwei Jahren eine Überprüfung des gesamten Gesetzes. Das Mindeststrafmaß für den regelhaften Verkauf an Jugendliche erhöhe sich auf zwei Jahre. Es gebe zudem keine Bewährung mehr, die Überwachung werde ebenfalls gestärkt. „Mit diesen Regelungen bin ich überzeugt, dass eine Klage in Karlsruhe keine Aussicht auf Erfolg hätte“, sagte Lauterbach.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Erwachsene begrenzte Mengen von Cannabis besitzen, konsumieren und zu Hause anbauen dürfen. Außerdem sollen Anbau und Abgabe der Droge im Rahmen von kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden. Für den öffentlichen Konsum soll es zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten. Das Cannabis-Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat müsste es spätestens am 22. März billigen, auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer ist.

Die Innenminister der Bundesländer befürchten „gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz“, wie es in einem Schreiben der Innenministerkonferenz an die Bundestagsfraktionen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) heißt, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Samstag berichtete.

Cannabis berge für die Altersgruppe der unter 25-Jährigen das Risiko unheilbarer psychischer Erkrankungen. Schwer wiege auch die von kriminalpolizeilichen Fachleuten erwartete Gefahr einer Stärkung der Strukturen der organisierten Kriminalität. Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition erleichtere den illegalen Handel mit Cannabis „massiv und schwächt seine Attraktivität kaum“, heißt es in dem Schreiben.

Die Innenminister prognostizieren, in Deutschland werde es bis zur Gründung von „Anbaugemeinschaften“ kein legales Cannabis geben. Der rechtlich legale Erwerb und Konsum werde sich daher zunächst ausschließlich aus dem illegalen Markt speisen und diesen massiv befördern.

Lauterbach hingegen erwartet, dass sich der Schwarzmarkt durch die Gesetzesreform zurückentwickeln wird. Das zeigten die Erfahrungen aus den anderen Ländern. „Wir stellen Cannabis ohne die negativen Einflüsse des Schwarzmarkts zur Verfügung und das auch nur in sehr eingeschränktem Umfang“, sagte er. Wenn schon konsumiert werde, dann lieber aus einer Genossenschaft mit sauberem Cannabis als über den Dealer.