Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet mit Verfassungsklagen gegen die geplante Legalisierung des Cannabis-Konsums. Er gehe zwar von Klagen aus, aber das Gesetz werde gerichtsfest sein, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Samstag). Der Bundestag stimmt in der kommenden Woche über die Reform ab.
Lauterbach sagte, nach 18 Monaten werde es eine Überprüfung des Gesetzes bezüglich des Jugendschutzes geben, nach zwei Jahren eine Überprüfung des gesamten Gesetzes. Das Mindeststrafmaß für den regelhaften Verkauf an Jugendliche erhöhe sich auf zwei Jahre. Es gebe zudem keine Bewährung mehr, die Überwachung werde ebenfalls gestärkt. „Mit diesen Regelungen bin ich überzeugt, dass eine Klage in Karlsruhe keine Aussicht auf Erfolg hätte“, sagte Lauterbach.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Erwachsene begrenzte Mengen von Cannabis besitzen, konsumieren und zu Hause anbauen dürfen. Außerdem sollen Anbau und Abgabe der Droge im Rahmen von kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden. Für den öffentlichen Konsum soll es zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten. Das Cannabis-Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat müsste es spätestens am 22. März billigen, auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer ist.