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Lauterbach: Geplante Reform führt nicht zu Krankenhaussterben

Die Krankenhausreform wird nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keine Pleitewelle auslösen. “Wir werden nächstes Jahr kein Krankenhaussterben im großen Stil erleben”, sagte er im Interview des Berliner “Tagesspiegel” (Freitag). Er rechne damit, dass sehr zielgerichtet in die Häuser investiert werde, die eine Zukunft hätten.

Es gebe zwar Krankenhäuser, die in einer überversorgten Region zurecht verschwänden. “Aber auch viele, die finanziell gerade in Not sind und trotzdem gebraucht werden. Und denen werden wir mit den geplanten Regelungen zum Pflegebudget im kommenden Jahr kurzfristig sechs Milliarden Euro an Liquidität bereitstellen, damit sie die Zwischenphase zur Reform gut überstehen”, erläuterte der Minister.

Zugleich erneuerte er seine Kritik an den Ländern. Diese seien ihrer Pflicht zu einer ausreichenden Investitionsförderung nicht genügend nachgekommen. “In den vergangenen zehn Jahren entstand so ein Investitionsstau von rund 30 Milliarden Euro. Ohne dieses Versäumnis hätten wir wahrscheinlich heute eine Struktur, mit der wir reibungslos in die Reform gehen könnten, ganz ohne Überbrückungshilfen”, sagte Lauterbach.

Sinn des geplanten Transparenzregisters sei nicht, gute und schlechte Kliniken zu unterscheiden, betonte der Minister, sondern einen Überblick darüber zu geben, welche Häuser für welche Eingriffe am besten geeignet seien, ob es eine entsprechende Spezialisierung gibt, wie viel Personal vorgehalten wird, wie oft Komplikationen auftreten. “Mit dem Klinikatlas schaffen wir ein Instrument, damit vor allem die spezialisierten Kliniken die Qualität bei ihrer Arbeit stärker in den Vordergrund stellen.”

In der kommenden Woche findet erneut ein Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform statt. Gibt es eine Einigung, soll die Reform in der ersten Jahreshälfte 2024 zum Gesetz werden.

In Deutschland gibt es derzeit rund 1.900 Krankenhäuser; das sind nach Ansicht vieler Experten zu viele. Mit der Reform sollen die Kliniken sogenannte Leistungsgruppen zugewiesen bekommen, etwa “Allgemeine Innere Medizin” oder “Stammzelltransplantationen”. Geplant ist außerdem, das Vergütungssystem der Kliniken zu verändern. Künftig sollen die Krankenhäuser auch Vorhaltepauschalen dafür erhalten, dass sie bestimmte Geräte und Personal bereithalten, ohne dass sie eine konkrete Leistung durchführen.