NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann hat im Zusammenhang mit der Zahlung von Weihnachtsgeld auf die Bedeutung von Tarifverträgen in den Unternehmen verwiesen. „Mit einem Tarifvertrag sind die Voraussetzungen für eine Sonderzahlung in der Regel deutlich besser. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Tarifbindung für faire Löhne ist“, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Düsseldorf.
Laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung bekamen im vergangenen Jahr allerdings nur 52 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. „Das Weihnachtsgeld bleibt für viele Beschäftigte eine wichtige Zusatzzahlung. Allerdings können sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das zusätzliche Entgeltplus freuen, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf“, erklärte Laumann.
In vielen Branchen sähen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Laut einer Übersicht des Ministeriums wird das tarifliche Weihnachtsgeld in den verschiedenen Branchen unterschiedlich verteilt. Es wird in den meisten Branchen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen in diesem Jahr Lohnsteigerungen vereinbart wurden, steigen damit in der Regel auch die Weihnachtsgelder.
Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Zahlung unterscheidet sich dabei erheblich. Die Spanne reicht von 255 Euro in der Landwirtschaft bis zu 130 Prozent des Monatseinkommens in der Chemischen Industrie. Ein klassisches 13. Monatsentgelt in Höhe von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in Teilen der Energiewirtschaft, der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe.
Bundesweit ist die Tarifbindung laut dem Ministerium in den vergangenen zehn Jahren um neun Prozentpunkte gesunken. Aktuell arbeiten 49 Prozent der Beschäftigten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Tarifbindung von 55 Prozent gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern noch über der 50-Prozent Marke. Aber auch in NRW geht die Zahl tarifgebundener Betriebe zurück. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmer im Land von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.