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Laumann: Arbeitsgelegenheiten bieten Chance für Integration

In der Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber sieht NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) keinen Anlass für neue zusätzliche Gesetze oder Vorschriften. „Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ist es zu begrüßen, wenn die Menschen, die in dieses Land kommen, so schnell wie möglich in geregelte Tagesabläufe kommen und eine sinnvolle Aufgabe haben“, sagte der Chef des CDU-Sozialflügels dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) (Samstag). Dafür sei der Paragraf 5 im Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen worden, der Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern vorsieht. „Ich sehe hier keinen darüber hinaus gehenden Regelungsbedarf.“

Laumann hob die positiven Aspekte von Arbeitsgelegenheiten für die Integration hervor. „Arbeitsgelegenheiten besonders außerhalb der Einrichtungen sind nicht zuletzt im Interesse der geflüchteten Menschen selbst. Deshalb würde ich vor allem die Chancen betonen, die eine Arbeitsgelegenheit bietet: Für die Integration, für den Spracherwerb, um Einheimische kennenzulernen.“

Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeit für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde angeboten werden soll. Bei einer Ablehnung können die Sozialleistungen gekürzt werden. Bisher haben die Kommunen von dieser seit Jahren geltenden Regelung offenbar kaum Gebrauch gemacht. Die Ankündigung des CDU-Landrats Christian Herrgott im thüringischen Saale-Orla-Kreis, diese Regelung für rund 150 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises umzusetzen, hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst.