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Debatte um Erbbaurecht: Klosterkammer sieht Landtagsvorstoß kritisch

Die Klosterkammer Hannover hat auf vom niedersächsischen Landtag angeregte Änderungen am Erbbaurecht verhalten reagiert. Sowohl das Verfahren im Vorfeld als auch den Inhalt eines am Donnerstag im Plenum eingebrachten Entschließungsantrages sehe die Klosterkammer sehr kritisch, sagte eine Sprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sei bedauerlich, dass in dem Antrag nicht auf Vorschläge der Klosterkammer eingegangen worden sei.

Der Antrag von SPD und Grünen soll nach Angaben der Regierungsparteien Erbpachtnehmer von teils erheblichen Kostensteigerungen entlasten und zu fairen Erbbauzinsen für alle Seiten führen. Auslaufende Altverträge und die Koppelung von Neuverträgen an den Bodenrichtwert stellen Erbbaunehmer teils vor eine Verzwanzigfachung oder eine sogar noch stärkere Erhöhungen ihrer Erbbauzinsen, wie der SPD-Abgeordnete Frank Henning am Donnerstag erläutert hatte.

Die Klosterkammer Hannover habe auch selbst bereits einen Vorschlag erarbeitet, betonte die Sprecherin. Dieser komme gerade in den Bereichen mit angespannten Wohnungsmärkten den Erbbaurechtsnehmern sehr entgegen. „Steigerungen des 20- oder gar 80-fachen, wie in der Debatte genannt, werden deshalb vermieden.“ In den meisten Gegenden in Niedersachsen fallen die Erbbauzinssteigerungen bei der Erneuerung eines Vertrages nach ihren Worten ohnehin moderat aus.

Den Fraktionen sei der Vorschlag der Klosterkammer bekannt gewesen, betonte die Sprecherin. Dennoch werde darauf im Entschließungsantrag in keiner Weise Bezug genommen. In der Landtagsdebatte vorgetragene Behauptungen, man habe vielfältige Gespräche über den Entschließungsantrag mit der Klosterkammer geführt, träfen nicht zu. Und: „Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Ausgabe von Erbbaurechten zum Erliegen bringen.“