In Rheinland-Pfalz kann die Struktur der Jugendämter nach einem langwierigen Streit über deren Ausfinanzierung beigelegt werden. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Mittwochabend ein Gesetz, das es großen kreisangehörigen Städte ermöglicht, die Trägerschaft der Ämter an die jeweiligen Landkreise abzugeben. Damit werde eine „seit Langem bestehende Regelungslücke“ beseitigt, erklärte Familienministerin Katharina Binz (Grüne). Außerdem werde so sichergestellt, dass landesweit alle Träger der Jugendhilfe gleich behandelt werden.
Bislang gibt es in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter. Sie sind in den 24 Landkreisen, den zwölf kreisfreien Städten sowie bislang zusätzlich in den fünf großen kreisangehörigen Städten Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied angesiedelt.
Aufgrund der Finanznot der rheinland-pfälzischen Städte hatte es zuletzt wiederholt Streit um die Ausfinanzierung der in städtischer Zuständigkeit verbliebenen Jugendämter gegeben. So bemühte sich die Stadt Bad Kreuznach bereits seit längerer Zeit vergeblich um eine Abgabe ihres Amtes an den Landkreis. Die Stadt Mayen und der Landkreis Mayen-Koblenz hatten ihre Kontroverse um die Zuweisungen für das städtische Jugendamt bereits vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten.