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Landtag beschließt neues NRW-Verfassungsschutzgesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Die Änderungen wurden am Mittwoch in Düsseldorf vom Parlament mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und Grünen angenommen. Das Gesetz soll neue Möglichkeiten bieten, um Verfassungsfeinde und Terrorismus auch in der digitalen Welt effektiver bekämpfen zu können.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) verwies vor der Abstimmung im Landtag darauf, dass das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1994 stammte. Damals habe es weder Smartphones noch TikTok, Instagram oder Google gegeben. Das neue Gesetz reagiere auf aktuelle Bedrohungslagen. Neben mehr Befugnissen für die Überwachung beinhalte es aber auch mehr Berichtspflichten gegenüber dem Parlament. Zudem sei die richterliche Kontrolle erweitert worden.

Das neue Gesetz regelt etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Verfassungsschutz und erlaubt auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Quellen-TKÜ genannt. Damit dürfen neben klassischen Kommunikationswegen auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie Telegram, WhatsApp und E-Mails vom Verfassungsschutz überwacht werden.

Zudem bekommt die NRW-Behörde mit dem neuen Gesetz die Berechtigung zur Funkzellenabfrage in Mobilfunknetzen. Die Altersgrenze für die Verarbeitung personenbezogener Daten wird von 16 auf 14 Jahre abgesenkt, eine Wohnraumüberwachung und der Zugriff auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Echtzeit sind nun möglich. Die SPD-Abgeordnete Christina Kampmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Gesetz sieht außerdem eine neue Kontostammdatenanfrage vor, um Finanzermittlungen zu erleichtern. Mit der Befugnis zur Anfrage bei Verkehrsunternehmen soll es einfacher werden, Reisewege von Extremisten, Terroristen und Agenten fremder Mächte zu verfolgen. Aber auch für den Verfassungsschutz selbst sieht das neue Gesetz eine stärkere Kontrolle vor.