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Landschaftsverband will Kreise und Städte entlasten

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) plant für das kommende Jahr 2026 eine Entlastung seiner Mitgliedskommunen. Da sich die kommunalen Steuereinnahmen besser entwickelt hätten als noch 2024 erwartet, könne der bereits im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossene Hebesatz für 2026 gesenkt werden, kündigte LWL-Direktor Georg Lunemann am Freitag im Landschaftsausschuss in Münster an. Eine Absenkung des Hebesatzes von 18,45 Prozent auf 17,8 Prozent sei eine Entlastung von knapp 129 Millionen Euro. Entscheiden müsse das die Landschaftsversammlung im Februar 2026.

Ohne strukturelle Veränderungen werde allerdings die LWL-Landschaftsumlage insbesondere bei der Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch weiterhin steigen, erklärte Lunemann. Der LWL-Direktor beklagte, dass die Landschaftsverbände vom Land NRW bei der Verteilung der Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes trotz des erheblichen Investitionsbedarfs nicht berücksichtigt würden.

Ende 2024 hatte die Landschaftsversammlung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Der LWL will den Angaben zufolge den Entwurf einer Nachtragssatzung zur Absenkung des Hebesatzes in die konstituierende Sitzung der neuen Landschaftsversammlung im Januar 2026 einbringen. Die Verabschiedung des Nachtragshaushalts solle voraussichtlich Ende Februar 2026 erfolgen.

Als Kommunalverband übernimmt der LWL Aufgaben für seine Mitglieder im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur. Unter anderem betreibt er 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren. Mitglieder sind neun kreisfreie Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband.