Das Landgericht Essen verhandelt kommende Woche Montag über einen Antrag auf einstweiligen Verfügung der AfD gegen die Messe Essen. In dem Eilverfahren geht es um die Kündigung des Mietvertrags für den ursprünglich Ende Juni geplanten Bundesparteitag der AfD, wie das Gericht am Montag in Essen ankündigte. (AZ: 9 O 146/24) Zuvor hatte der Stadtrat gefordert, die AfD solle eine Selbstverpflichtung abgeben, um die Verwendung und Verbreitung von rechtsextremen, strafbaren Äußerungen zu verhindern. Die AfD hatte die Forderung zurückgewiesen und angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.
Der 15. Bundesparteitag der in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei ist vom 28. bis 30. Juni in der Grugahalle geplant. Die Stadt ist Mehrheitsgesellschafterin der Messe, zu der auch die Grugahalle gehört.
Die Stadt Essen hatte in ihrer Entscheidung etwa auf die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwiesen. Sie hatte von der AfD bis zum 4. Juni eine schriftliche Selbstverpflichtung gefordert, dass solche strafbaren Äußerungen auf dem Parteitag in Essen verhindert und mögliche Verstöße „unverzüglich und wirksam“ unterbunden werden. Bei Verstößen sollte eine Strafe von bis zu 500.000 Euro drohen. Die Messe hatte den Vertrag entsprechend geändert. Die AfD hatte angekündigt, rechtlich gegen die Anpassung vorzugehen. Man halte das Vorgehen für rechtswidrig. Über den entsprechenden Antrag der Partei auf eine einstweilige Verfügung will das Gericht nun am kommenden Montag um 11 Uhr verhandeln.
Seit Vertragsschluss im Januar 2023 sei „mit zunehmender Deutlichkeit eine fortschreitende Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD zu beobachten“, hieß es in dem Ende Mai verabschiedeten Beschluss der Stadt. Es sei eine gehäufte Begehung von Äußerungsdelikten, unter anderem durch die Verwendung der verbotenen SA-Kampflosung, zu beobachten.