Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen unterstützt den Forderungskatalog zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes des Deutschen Landkreistages. Das teilte der Landeswohlfahrtsverband am Dienstag in Kassel nach seiner Verbandsversammlung mit. Zu dem im Mai beschlossenen 13 Punkte umfassenden Forderungskatalog gehören unter anderem die vollständige Kompensation der kommunalen Mehrausgaben, die komplette Übernahme der Pflegekassenleistungen für behinderte Menschen in besonderen Wohnformen sowie die Vereinfachung des Bedarfsermittlungsverfahrens.
Bund und Länder müssten geeignete Wege finden, die Ausgaben der Landkreise und Städte zu begrenzen und die Mehrbelastungen vollständig zu kompensieren. Nach den Worten der Landesdirektorin Susanne Simmler ist der Landeswohlfahrtsverband Teil der kommunalen Familie und sieht es als seinen Auftrag an, das System des Bundesteilhabegesetzes dauerhaft und nachhaltig umzusetzen. Das gehe jedoch nur, „wenn alle gemeinsam die Last tragen und nicht überproportional die kommunale Ebene“. Für die überörtliche Eingliederungshilfe, die der LWV in Hessen erbringe, müssten die Landkreise und kreisfreien Städte rund 1,8 Milliarden Euro Verbandsumlage aufbringen, die damit vor immensen Herausforderungen stünden.