Artikel teilen:

Landessynode erkennt Leid von queeren Menschen in der Kirche an

Mit einer Schweigeminute hat die bayerische evangelische Landessynode anerkannt, dass queere Menschen in der Landeskirche Leid erfahren haben. Bei ihrer Frühjahrstagung in Augsburg haben die Mitglieder des Kirchenparlaments am Mittwochabend einen Bericht der synodalen Arbeitsgruppe Queer entgegengenommen und deren Empfehlungen mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Schweigeminute hatte Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel nach der Abstimmung angeregt.

Zwar hatte die Arbeitsgruppe kein explizites Schuldbekenntnis empfohlen, wohl aber in ihren Empfehlungen inhaltlich einiges dazu festgehalten. Preidel zitierte nach der Abstimmung daraus und bat alle Synodalen dabei aufzustehen: „Dienstliche Ungleichbehandlungen, Behinderung von Karrieren, Durchgriff ins Privatleben (…) und die Aufforderung zum Leben in Doppelmoral haben zwar der damals geltenden Rechtslage nicht widersprochen, waren und sind jedoch unangemessen, ungerechtfertigt und diskriminierend.“ Die Kirche als Ganzes sei „schuldig geworden“.

Der Synodale Bernhard Offenberger dankte anschließend auch als Vertreter des lesbisch-schwulen Konvents Bayern für die Zustimmung der Synode zu den Empfehlungen der AG Queer. Es sei wichtig, „dass heute Schuld benannt“ worden sei, damit die Heilung von Verletzungen beginnen könne. Er äußerte den Wunsch, dass das Schuldeingeständnis auch in die Kirchengemeinden und in die Öffentlichkeit getragen werde. Landesbischof Christian Kopp bezeichnete das Votum als Ergebnis „kompromissloser Kompromisssuche“. Dies sei ein „Meisterstück der Synode“ gewesen. „Wir sind sehr verschieden, aber wir finden immer wieder zusammen.“

Die Arbeitsgemeinschaft Queer hatte im Herbst 2023 von der Landessynode den Auftrag bekommen, die „Diskriminierung queer lebender Personen in der Vergangenheit“ aufzuarbeiten, für die Gegenwart zu analysieren und zu überlegen, „wie sie in Zukunft auf rechtlichen und strukturellen Ebenen zu reduzieren ist“. Ein konkretes Ergebnis ist beispielsweise, dass künftig nicht mehr bei der sexuellen Orientierung von heiratswilligen Paaren unterschieden wird: Künftig sollen Gottesdienste zur Eheschließung für alle einfach „Trauung“ genannt werden.

Der sogenannte Gewissensschutz für Pfarrerinnen und Pfarrer soll darüber hinaus bestehen bleiben. Das heißt, dass keine Pfarrperson zur Trauung von queeren Paaren gezwungen werden kann. Gleichwohl sind diese Pfarrerinnen und Pfarrer künftig „gehalten, den Paaren andere Wege zu zeigen, einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ innerhalb der bayerischen Landeskirche zu feiern. (1153/02.04.2025)